Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Miet- Geschäftsbedingungen der Firma DIWORA GmbH (Stand April 2018)
 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DIWORA GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) gelten für alle Verträge die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend Auftraggeber) mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer dargestellten Leistungen/Angebote abschließt.

Einbeziehung von eigenen Bedingungen wird widersprochen, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

2. Vertragsbedingungen / Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven (Schriften/Bilder), Werbespots oder Live-Übertragungen auf der mobilen LED-Wand des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalte.

2.2. Zur Ausstrahlung zugelassene Inhalte müssen rechtlich, sachlich einwandfrei sein und dürfen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen nicht verstoßen (Regeln der StVO. Jugendschutzgesetz, politisch, religiös, gute Sitten). Bedenken werden vom Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.

2.3. Die Formate für die Werbespots richten sich nach den vorgegebenen Mediadaten der Diwora GmbH.

2.4. Die Herstellung / Bereitstellung der Bilder oder Werbespots ist Sache des Auftraggebers! Material/Unterlagen sind spätestens 14Tage vor Ausstrahlung zur Verfügung zu stellen.

2.5. Der Vertrag gilt als geschlossen wenn der Auftragnehmer nach Erhalt der Bestellung / Beauftragung eine schriftliche Auftragsbestätigung (Fax / E-Mail) inclusive Rechnung / Zahlungsaufforderung übermittelt.

2.6. Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung gilt ein Rücktrittsrecht von bis zu 3 Werktagen. Der Rücktritt hat schriftlich ohne Begründung per Fax / E-Mail / Post zu erfolgen.

2.7. Die Schaltzeit / Ausstrahlung erfolgt nach den schriftlichen vereinbarten Datumsangaben. Ein Anspruch auf eine Reihenfolge der Schaltungen besteht nicht.

2.8. Rückführungen der Werbeunterlagen bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schaltung erfolgt nur auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers.

3. Anlieferung der Videowall

3.1. Zum Aufbau der mobilen Video Wall ist eine ebene, befestigte und gut befahrbare Fläche von mindestens 25 m² zur Verfügung zu stellen.

3.2. Die Zufahrt muss gut befestigt und mit einem Gespann von ca. 13m Länge gut befahrbar sein.

3.3. Es wird ein 16 Ampere Stromanschluss in der Nähe der Video Wall benötigt (max. 40 m Entfernung).

3.4. Zum Anschluss von anderen Geräten wie Kameras für Live-Übertragungen oder andere Computer an den Scaler sind geeignete Kabel zur Verfügung zu stellen. Anschlüsse an den Scaler sind: SDI, VGA, HDMI, DVI und Composite Video.

4. Betrieb der Videowall

4.1. Die Videowall kann bei jeder Witterung betrieben werden. Ausnahmen sind 

4.2. Sturm, böiger Wind aus wechselnden Richtungen, Tornados, Orkan, Starkregen, Hagel, Gewitter, starker Schneefall, Blitzeis, Eisregen. 

4.3. Die maximal zulässige Windstärke beträgt 6 nach der Beaufort Skala (0-12). Die Windgeschwindigkeit entspricht dann einem Bereich von 39-49 km/h (starker Wind). Die vorgenannten Werte gelten nur, wenn der Anhänger vollständig und maximal abgestützt wurde. 

4.4. Bei Überschreitung der zulässigen Windlasten besteht die Gefahr des Umstürzens des Fahrzeuges – Achtung Lebensgefahr! 

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen

5.2. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3. 50% des Rechnungsbetrages ist vom Auftraggeber vor Leistungserbringung zu begleichen. Die anderen 50 % sind bis zu 10 Werktage nach der Veranstaltung zu begleichen.

5.4. Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung aus diesem Geschäft / Auftrag in Verzug so kann der Auftragnehmer die Erfüllung eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung aufschieben, sowie nach erneute eingehaltener Fristsetzung den Vertrag kündigen.

5.5. Muss die Videowall einen Tag vor der Veranstaltung angeliefert werden, wird eine zusätzliche Aufwandsvergütung vereinbart.

6. Gewährleistung

6.1. Der Auftragnehmer ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Vertragserfüllung verpflichtet.

6.2. Einen Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber eventuell aufgetretene Mängel unverzüglich anzeigt.

6.3. Ausfälle geringeren Ausmaßes, die z.B durch Wartung, Reinigung Service (Schnee, Ausfall Panel) entstehen können und die 5 % der vereinbarten Sendezeit nicht überschreiten, haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

6.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel die aus nicht vom Auftragnehmer verschuldeten Ereignissen, Beschädigungen zurück zu führen sind dazu zählen Zuwiderhandlungen dritter / Vandalismus, atmosphärische Entladungen / Unwetter, Überspannungen / Störung des Online-Mobilfunknetzes / chemische Einflüsse.

7. Datenschutz

7.1. Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Der Auftragnehmer nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Anwendbares Recht

8.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

9. Gerichtsstand

9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Sitzungen aus diesem Vertag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.